Bei einem IT-Sicherheitsvorfall, nachfolgend Störung, müssen nicht nur technische Aufgaben erfüllt werden. Ebenso müssen auch die nicht-technischen Aufgaben bearbeitet werden. Dazu gehören unter anderem das Einhalten und Kommunizieren von Meldepflichten.

Meldepflichten bei einem IT Security Incident

Dieser Artikel soll einen tieferen Einblick in das wichtige Thema Meldepflichten bei einem IT-Sicherheitsvorfall geben.

Neben der europaweit geltenden DSGVO gibt es noch das IT-Sicherheitsgesetz. Grundsätzlich gibt es für die Meldepflicht drei Fragen, die nachfolgend geklärt werden sollen.

Was muss gemeldet werden?

Bei der Frage was gemeldet werden muss, kann grob nach zwei Störungsarten unterschieden werden. Gewöhnliche und erhebliche Störungen.

Die gewöhnliche Störung bezeichnet Zwischenfälle, welche entweder durch kleinere technische Störungen bedingt sind oder als so harmlos eingestuft werden, dass Unternehmen und Daten nicht betroffen sind. Technisches Versagen kann bspw. ein harmloser Hardwareausfall sein, der keine sicherheitskritischen Komponenten betrifft. Harmlose Angriffe umfassen bspw. allgemeinen Spam oder Phishing ohne erkennbare gezielte Motivation oder auch durch Sicherheitstools erkannte Schadsoftware, die entfernt wurde.

Erhebliche Störungen hingegen unterliegen der Meldepflicht und können schwerwiegende Auswirkung auf Unternehmen und deren IT-Systeme haben. Zu den erheblichen Störungen gehört Malware, welche bisher unbekannt ist. Ein nachvollziehen des Zwecks und der Auswirkungen auf die Infrastruktur ist ebenfalls nicht möglich. Gezielte Phishing Attacken sind als erhebliche Störung zu bewerten. Diese können Maßgeschneidert und Teil eines größeren Angriffs auf das Unternehmen sein. Die verschiedenen Arten des Phishings betrachten wir in unserem Artikel (Digitale Bedrohungen: Phishing). Außerdem kann das Ausnutzen von bisher unbekannten Sicherheitslücken so genannten Zero-Days (siehe Exchange Artikel) Meldepflichtig sein.

Wann muss eine Störung gemeldet werden?

Tritt eine erhebliche Störung ein, muss diese unverzüglich gemeldet werden. Alle Informationen, die bis zum Zeitpunkt der Störung vorliegen, müssen an das BSI übermittelt werden. Dazu zählen:

– Angaben zur Art der Störung und Art der betroffenen Systeme

– Angaben zu der Ursache oder erste Annahmen

– Kontaktpersonen

Damit in der meist hektischen Phase nichts unter den Tisch fällt, bietet das BSI eine Vorlage für die korrekte Meldung. Können zu dem Zeitpunkt der Meldung noch nicht alle Angaben zu der vorliegenden Störung beantwortete werden, muss die Meldung als Erstmeldung gekennzeichnet werden. Hierbei gilt Schnelligkeit vor Vollständigkeit. Daraufhin können Folgemeldungen gemacht werden und sobald alle benötigten Informationen vorhanden sind, kann eine Abschlussmeldung erfolgen. Die Abschlussmeldung folgt nach der vollständigen Behebung des Störfalls und schließt die Meldepflicht des Betroffenen gegenüber des BSI ab.

Wer muss eine Störung melden?

Unternehmen der sieben KRITIS Sektoren:

  • Energie,
  • Informationstechnik,
  • Telekommunikation,
  • Wasser und Ernährung,
  • Finanzen und Versicherung,
  • Transport und Verkehr,
  • Gesundheit

sowie Anbieter von digitalen Diensten.

Telekommunikationsunternehmen sind zudem verpflichtet, eine Meldung an die Bundesnetzagentur zu machen.

Sie sind von einem IT-Sicherheitsvorfall betroffen und benötigen die Unterstützung unseres Incident Response Teams? Kontaktieren Sie uns – wie stehen Ihnen umgehend zur Verfügung!

SECUINFRA Falcon Team · Autor:in

Digital Forensics & Incident Response Experten

Neben den Tätigkeiten, die im Rahmen von Kundenaufträgen zu verantworten sind, kümmert sich das Falcon Team um den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Forschung zu diversen Projekten und Themen im DF/IR Bereich.

Das SECUINFRA Falcon Team ist auf die Bereiche Digital Forensics (DF) und Incident Response (IR) spezialisiert. Hierzu zählen die klassische Host-Based Forensik, aber auch Themen wie Malware Analysis oder Compromise Assessment gehören zu diesem Aufgabengebiet. Neben den Tätigkeiten, die im Rahmen von Kundenaufträgen zu verantworten sind, kümmert sich das Falcon Team um den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Forschung zu diversen Projekten und Themen im DF/IR Bereich.  Dazu zählen beispielsweise Threat Intelligence oder die Erstellung von Erkennungsregeln auf Basis von Yara.

Digital Forensics & Incident Response experts

In addition to the activities that are the responsibility of customer orders, the Falcon team takes care of the operation, further development and research of various projects and topics in the DF/IR area.

The SECUINFRA Falcon Team is specialized in the areas of Digital Forensics (DF) and Incident Response (IR). This includes classic host-based forensics, but also topics such as malware analysis or compromise assessment. In addition to the activities for which we are responsible within the scope of customer orders, the Falcon team is also responsible for the operation, further development and research of various projects and topics in the DF/IR area. These include, for example, threat intelligence or the creation of detection rules based on Yara.
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