System zur Angriffserkennung (SZA)

1. Was ist ein System zur Angriffserkennung (SZA)?

Ein System zur Angriffserkennung (SZA) ist ein technologisches und prozessuales Konzept zur Identifikation sicherheitsrelevanter Ereignisse in IT-Systemen und Netzwerken. Ziel ist es, Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen, um geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Der Begriff wurde durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 eingeführt und ist vor allem im deutschen KRITIS-Umfeld (kritische Infrastrukturen) relevant. Ein SZA umfasst in der Regel mehrere technische Komponenten wie Intrusion Detection Systeme (IDS), Security Information and Event Management (SIEM), Network Detection and Response (NDR) sowie Endpoint Detection and Response (EDR).

2. Welche Anforderungen stellt das BSI an ein System zur Angriffserkennung?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert im Rahmen der Orientierungshilfe zur Angriffserkennung klare Mindestanforderungen an ein SZA. Dazu zählen:

  • Die Erfassung sicherheitsrelevanter Ereignisse (z. B. Logdaten, Netzwerkverkehr)
  • Die Korrelation und Analyse dieser Daten zur Erkennung von Angriffsmustern
  • Die Generierung von Sicherheitsmeldungen zur Alarmierung von IT-Sicherheitsverantwortlichen
  • Die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit erkannter Angriffe

Ziel ist es, die Angriffserkennung als “Stand der Technik” umzusetzen. Besonders KRITIS-Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, ein solches System einzusetzen und dessen Wirksamkeit regelmäßig nachzuweisen.

3. Ist ein IDS oder SIEM automatisch ein SZA im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes?

Nein. Ein Intrusion Detection System (IDS) oder ein Security Information and Event Management (SIEM) ist für sich allein genommen kein vollwertiges SZA. Ein SZA ist als ganzheitliches System zu verstehen, das technische Komponenten, Prozesse und personelle Ressourcen vereint. Die bloße Installation eines Tools genügt nicht. Erst durch die gezielte Kombination und Integration mehrerer Technologien sowie der Etablierung von Prozessen zur Auswertung, Reaktion und Nachverfolgung entsteht ein wirkungsvolles System zur Angriffserkennung im Sinne des Gesetzes.

4. Wer ist verpflichtet, ein System zur Angriffserkennung einzusetzen?

Zur Umsetzung verpflichtet sind insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gemäß §8a BSIG sowie Unternehmen aus bestimmten Sektoren wie Energie, Gesundheit, Transport und Telekommunikation. Darüber hinaus können auch Unternehmen mit erhöhtem Schutzbedarf (z. B. durch Branchenvorgaben oder Versicherungsanforderungen) von der Notwendigkeit eines SZA betroffen sein. In der Praxis setzen jedoch zunehmend auch mittelständische Unternehmen auf Angriffserkennung, um Cyberrisiken frühzeitig zu erkennen und Reputations- sowie Finanzschäden zu vermeiden.

5. Wie unterscheidet sich ein SZA von einem Intrusion Detection System (IDS)?

Ein Intrusion Detection System (IDS) ist eine einzelne technische Komponente zur Erkennung von Angriffen auf Netzwerk- oder Host-Ebene. Es kann Bestandteil eines SZA sein, ist aber nicht gleichbedeutend damit. Ein SZA ist umfassender und schließt neben IDS auch Systeme wie SIEM, EDR, NDR sowie die organisatorische Einbettung der Angriffserkennung in bestehende IT-Sicherheitsprozesse ein. Während ein IDS in der Regel passiv agiert und lediglich Alarm schlägt, beinhaltet ein SZA auch aktive Reaktionsprozesse und Nachverfolgung von Vorfällen.

6. Welche Technologien können in einem System zur Angriffserkennung eingesetzt werden?

Ein wirksames System zur Angriffserkennung kombiniert verschiedene Technologien zur umfassenden Bedrohungserkennung:

  • SIEM (Security Information and Event Management): Zentralisierung und Korrelation von Logdaten zur Mustererkennung
  • NDR (Network Detection and Response): Analyse des Netzwerkverkehrs auf verdächtige Verhaltensmuster
  • EDR (Endpoint Detection and Response): Erkennung und Reaktion auf Bedrohungen an Endpunkten
  • IDS/IPS: Erkennung (und ggf. Verhinderung) bekannter Angriffsmuster
  • Threat Intelligence Feeds: Integration von Informationen zu aktuellen Bedrohungen
  • Machine Learning und Anomalieerkennung: Erkennung neuer oder unbekannter Angriffsmuster

Die Auswahl der Technologien sollte sich an der IT-Architektur und dem Schutzbedarf des Unternehmens orientieren.

7. Wie lässt sich die Wirksamkeit eines SZA nachweisen?

Die Wirksamkeit eines SZA ist im Sinne regulatorischer Vorgaben (z. B. BSI, ISO 27001) nachzuweisen. Dies geschieht durch:

  • Dokumentation der eingesetzten Komponenten und Prozesse
  • Regelmäßige Tests und Angriffssimulationen (z. B. Red Teaming, Purple Teaming)
  • Interne Audits und Überprüfungen
  • Reporting zu erkannten Vorfällen und Reaktionszeiten

Ziel ist die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Angriffserkennung, um auf neue Bedrohungen angemessen reagieren zu können.

8. Welche Vorteile bietet ein SZA für die IT-Sicherheit im Unternehmen?

Ein gut implementiertes System zur Angriffserkennung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Frühzeitige Erkennung von Cyberangriffen vor Eintritt größerer Schäden
  • Schnellere Reaktion auf sicherheitsrelevante Vorfälle durch automatisierte Alarme
  • Erhöhte Transparenz über sicherheitskritische Prozesse
  • Unterstützung bei forensischen Analysen nach Vorfällen
  • Rechtssicherheit durch Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
  • Vertrauensgewinn bei Kunden, Partnern und Versicherungen

Insbesondere für Unternehmen mit hohem Schutzbedarf ist ein SZA ein zentraler Baustein moderner Cyberabwehr.

9. Wie implementiert man ein System zur Angriffserkennung Schritt für Schritt?

Die Umsetzung eines SZA erfolgt in mehreren Phasen:

  1. Anforderungsanalyse: Identifikation regulatorischer und unternehmensspezifischer Anforderungen
  2. Ist-Analyse: Bewertung der bestehenden IT- und Sicherheitsarchitektur
  3. Lösungsauswahl: Auswahl geeigneter Technologien (SIEM, EDR, etc.) und Hersteller
  4. Konzeptentwicklung: Definition von Use Cases, Alarmierungsschwellen, Prozessen
  5. Implementierung: Technische Umsetzung und Integration in die IT-Landschaft
  6. Testbetrieb: Validierung der Erkennungsfähigkeit und Optimierung
  7. Betrieb und Monitoring: Kontinuierliche Überwachung, Pflege und Weiterentwicklung

Ein strukturierter Projektansatz und die Einbindung von Fachkräften aus IT und Security sind entscheidend für den Erfolg.

10. Was kostet ein System zur Angriffserkennung und wie hoch ist der Aufwand?

Die Kosten für ein SZA hängen stark von Umfang, Komplexität und Unternehmensgröße ab. Sie setzen sich zusammen aus:

  • Lizenzkosten für Softwareprodukte (z. B. SIEM, EDR)
  • Infrastrukturkosten (z. B. Storage, Netzwerk)
  • Aufwand für Planung, Implementierung und Betrieb
  • Schulungen und Personalkosten

Für mittelständische Unternehmen können Einstiegslösungen bereits im unteren fünfstelligen Bereich beginnen. Bei KRITIS-Umgebungen oder komplexen IT-Landschaften ist mit deutlich höheren Investitionen zu rechnen. Der Aufwand relativiert sich jedoch durch die erhöhte Cyberresilienz, die Vermeidung von Ausfallkosten und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

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